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Mit deiner Anmeldng erkennst du die Satzung des Fanclubs TPS-Supporters an!
 
Satzung des Fanclubs THE PAPER SAILORS Supporters (TPS-Supporters)

 

§ 1 - Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

  1. Der Verein trägt den Namen: Fanclub THE PAPER SAILORS Supporters (TPS-Supporters)

  2. Er hat den Sitz in Mörlenbach.

  3. Er wird NICHT in das Vereinsregister eingetragen werden.

  4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 - Vereinszweck

  1. Der Fanclub hat sich zum Zweck der aktiven Unterstützung von THE PAPER SAILORS in jeglicher seriösen Art, sowie zur gemeinsamen Interessenwahrnehmung zusammengeschlossen.

  2. Hauptanliegen ist der Aufbau einer systematischen Fankultur. Der Fanclub beteiligt sich an gemeinschaftlichen Aktionen oder führt selbst solche durch.

  3. Der Fanclub übt keine eigenwirtschaftliche Tätigkeit aus und vermeidet aktiv jeglichen Gewinn. Sollten zur Durchführung von Aktivitäten durchlaufende Gelder zu vereinnahmen sein (z. B. durch den Erwerb von Eintrittskarten oder durch die Anschaffung von Fankleidung), müssen diese satzungsgemäß und zweckgebunden verausgabt werden. Ein eventuell entstehender Gewinn wird ohne Abzug vollständig in satzungsmäßige Projekte des Fanclubs investiert werden. Ausschüttungen an die Mitglieder in Form von Geldleistungen sind ausgeschlossen.

  4. Der Fanclub kann, unter Beachtung gültigen Rechts und vorhandener Richtlinien der Künstler, Fanplakate, Autogrammkarten, Kleidung, und andere themenbezogene Mittel anschaffen, in Empfang nehmen, herstellen, verschenken, vermitteln, bzw. ohne Gewinnmarge veräußern. Hierzu zählen auch Konzertberichte, Fotos, Videos, Rezensionen, Publikationen, Beiträge, Kommentare und andere Dokumente oder Medien.

§ 3 - Zielsetzung

  1. Der Fanclub beabsichtigt Fans der Band THE PAPER SAILORS auf Online-Plattformen bzw. sozialen Medien sowie bei Veranstaltungen zusammenzuführen.

  2. Er nimmt an möglichst vielen Events mit THE PAPER SAILORS teil, und plant dazu gemeinsame Fahrten. Des Weiteren organisiert er gemeinschaftliche Aktivitäten oder Treffen.

  3. Der Fanclub verfolgt das Ziel, sich in der Öffentlichkeit wirksam zu präsentieren; neue Mitglieder, und somit neue Fans für THE PAPER SAILORS zu gewinnen.

§ 4 - Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Fanclubs kann jede natürliche (und juristische) Person werden, die seine Ziele unterstützt.

  2. Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.

  3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

  4. Der Austritt eines Mitgliedes ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden.

  5. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.

  6. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung der Aufnahme. Die Bestätigung kann durch formlose Mitteilung erfolgen, oder durch Zusendung eines Links zum internen Fanclubportal. In dem Fall ist das Mitglied verpflichtet, sich dort mit seinem realen Namen zu registrieren.

  7. Mit dem Eintritt in den Fanclub erkennt das neue Mitglied die Fanclub-Satzung in der jeweils gültigen Fassung vollständig an.

  8. Bei Antragstellern, welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

  9. Jedes Mitglied haftet bei Clubveranstaltungen oder Aktivitäten für sich selbst. Wir empfehlen allen Mitgliedern eine persönliche Absicherung, z. B. mittels privater Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung.

  10. Jedes Mitglied bestätigt mit der Mitgliedschaft, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Fanclubs entstandene Fotos der Mitglieder bei Veranstaltungen des Fanclubs veröffentlicht werden können.

§ 5 - Rechte der Mitglieder

  1. Jedes Fanclubmitglied ist zur Teilnahme an den öffentlichen Aktivitäten des Fanclubs berechtigt.

  2. Ausgewählten Mitgliedern wird Zugang zu geschlossenen Veranstaltungen oder Bereichen des Fanclubs gewährt. Reine Online-Mitglieder sind davon grundsätzlich ausgeschlossen.

  3. Jedes Mitglied ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist auf einer beschlussfähigen Fanclub-Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Eine Stimmübertragung ist nicht möglich.

  4. Alle Mitglieder sind berechtigt, den Namen des Fanclubs auf Kleidung, Schildern, Merchandise-Artikeln oder Onlinemedien zu nutzen, um die Mitgliedschaft erkennbar zu machen. Insbesondere online ist die Verwendung eines Passus “” mit Verlinkung zu einer öffentlichen Fanclub-Seite wünschenswert.

  5. Mitglieder können sich auf freiwilliger Basis im Fanclub engagieren, und damit zu aktiven Mitglieder werden. Alle Tätigkeiten sind grundsätzlich ehrenamtlich und werden nicht entlohnt.

  6. Für den Fanclub allgemein angefertigte Materialien gehen in Clubeigentum über. Zur persönlichen Nutzung angefertigte Materialien bleiben Privateigentum, auch wenn diese den Clubnamen tragen.

§ 6 - Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit

  1. Veröffentlichungen im Namen des Fanclubs dürfen nur durch den Vorstand oder beauftragte Mitglieder vorgenommen werden.

  2. Die Beiträge sollen ausschließlich einem positiven Image des Fanclubs dienen oder THE PAPER SAILORS im positiven Sinne unterstützen.

  3. Werbliche Mitteilungen oder Inhalte zu Gunsten THE PAPER SAILORS sind zulässig, solange der Fanclub damit keine geldwerten Vorteile erwirtschaftet.

  4. Jedes Mitglied ist für seine erstellten Beiträge selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn es mit einer Veröffentlichung beauftragt wurde. Damit soll gewährleistet werden, dass jeder Beitrag vor der Publikation angemessen geprüft wird. Insbesondere bei Verwendung von Inhalten Dritter ist, z. B. auf die Quellenangabe zu achten.

§ 7 - Beiträge

  1. Die Mitglieder zahlen keine Beiträge.

§ 8 - Organe des Vereins

  1. Organe des Vereins sind a) der Vorstand  b) die Mitgliederversammlung

§ 9 - Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern.

  2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 1 Jahr gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich.

  3. Die täglichen Geschäfte werden durch den Fanclub-Vorstand geführt.

  4. Bei Rücktritt, Tod oder andauernder Handlungsunfähigkeit eines Vorstandsmitgliedes kann ein Nachfolger durch die verbleibenden Vorstandsmitglieder benannt werden.

  5. Die Pflege der Satzung sowie die Anpassung von inhaltlichen Zielvorstellungen werden durch den Vorstand vorgenommen.

  6. Der Vorstand kann Funktionen oder Aufgaben an andere Mitglieder delegieren und entsprechende Delegierungen wieder zurücknehmen.

  7. Dem Vorstand bleibt es vorbehalten, den Fanclub für die Mitgliedsaufnahme zu schließen bzw. zu öffnen, oder einzelne Aufnahmen zu verweigern, ebenso Mitglieder vom Fanclub ohne Angabe eines Grundes auszuschließen.

§ 10 - Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen.

  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert.

  3. Der Vorstand informiert die Fanclubmitglieder mindestens vier Wochen vorher über Termin und Ort der Versammlungen durch öffentliche Bekanntmachung auf einer der Fanclub-Seiten oder schriftlich per Email.

§ 11 - Beurkundung von Beschlüssen

  1. Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen erfassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu unterzeichnen.

§ 12 - Auflösung des Vereins

  1. Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 3/4-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.

§ 13 - Inkrafttreten der Satzung

  1. Diese Satzung trat erstmalig mit Wirkung vom Gründungstag, dem 16. September 2017 in Kraft. Die aktuelle Version wurde am 22.01.2020 veröffentlicht.

  2. Änderungen treten jeweils nach Veröffentlichung in Kraft und ersetzen die bisherige Version vollständig. Die Veröffentlichung erfolgt auf der regulären Webseite des Fanclubs; eine separate Veröffentlichung, z. B. in sozialen Medien, erfolgt nicht, und ist auch nicht erforderlich.

  3. Sollten Teile der Satzung ungültig sein, bleiben die restlichen Bestandteile davon unberührt.

 

Mörlenbach, den 06.Oktober 2017

 

Der Vorstand

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